Bundeszuschuss für Beratungsleistungen

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat sein Förderprogramm für Beratungskosten an die Corona-Krise angepasst. Alle KMU, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Coronavirus leiden, sind antragsberechtigt.

Ziel der Förderung

Ziel ist es dabei, dass alle betroffenen Unternehmen durch die Hilfe externer Expertise die erforderlichen Maßnahmen treffen können, um Insolvenzen zu vermeiden und schnellstmöglich wieder wettbewerbsfähig zu sein. Die Beratungsleistung kann zum Schutze aller Beteiligten dabei auch telefonisch oder per Videochat stattfinden.

Der Zuschuss

Voraussetzung für diesen Zuschuss ist, dass die Berater für die Abrechnung gegenüber des BAFA registriert sind. 

Der Zuschuss beträgt 100%, ist jedoch auf maximal 4.000 Euro begrenzt.  Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA.


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Eigens für die Corona-Pandemie haben wir unser etabliertes Toolset aufgestockt und Werkzeuge entwickelt, die Sie und Ihr Unternehmen schnell und unkompliziert durch die Krise leiten.

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